Kleingärten im Ilm-Kreis
Grün für alle



Geschäftszeiten
Unsere Geschäftsstelle wird von Frau Jacqueline Held geführt
99310 Arnstadt, Kohlenmarkt 20 ist für Sie geöffnet:
Telefon: 03628 48476
Auch Termine nach Vereinbarung
- Montag
- Geschlossen
- Di – Do
- 09:00 – 11:30
- Fr – So
- Geschlossen
Der Vorstand des Kreisverbandes Arnstadt-Ilmenau e.V.
gewählt zum Verbandstag am 06.06.2026
Die Vorstands-Mitglieder unseres Kreisverbandes begrüßen alle Kleingärtner und Kleingärtnerinnen herzlich auf unserer Homepage
und wünschen Ihnen ein gutes, erfolgreiches und erholsames Gartenjahr
Wir informieren Sie:
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Unsere Kleingartenanlagen
mit Gartenbörse
Hinweise zur Übenahme eines Gartens
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Hier finden Sie freie Gärten
Bereich Arnstadt
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Bereich Ilmenau
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Wir stellen uns vor
Hier finden Sie die Namen unserer Mitglieder des Kreisverbandes mit Tätigkeitsbereich:
Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau e.V.
Übersicht der Mitglieder des Vorstandes des Kreisverbandes
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Termine
Besichtigung Ordnungsamt
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JHV des KV
Verbandstag am 06. 06. 2026 / 10:00 Uhr
im Bürgerhaus Deutscher Hof in Geratal
OT Gräfenroda, Bahnhofstraße 3-5
Schulungen
1. Mitgliederversammlung vorbereiten und durchführen
2. ordnungsgemäße Geschäftsführung
3. Schriftverkehr im Kleingarten
Die Termine und der Seminarort werden je nach der Anzahl der Interessierten rechtzeitig bekannt gegeben
Neues zur Wertermittlung
Seit dem 01. 01. 2026 sind neue Wertermittlungsrichtlinien in Kraft. Das Gutachten der Wertermittler hat unparteiisch, objektiv und umfassend zu erfolgen.
Warum ist eine fachliche Ermittlung des Wertes eines Pachtgartens ratsam:
1. Für die Vorstände ist es oft leichter bei einer Neuverpachtung den Wert einer Parzelle zu kennen.
2. Bei Schäden durch Brand oder Einbruch besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung Unterlagen haben möchte, die den Wert der Parzelle beweisen.
3. Bei vielen Kleingartenanlagen steht in der Satzung, dass bei Pächterwechsel eine Wertermittlung erfolgen soll.
Den Antrag finden Sie hier unter der Seite:
Wichtige Unterlagen
Die Wertermittlungsrichtlinien finden Sie unter dem Link für den Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. im Mitgliederbereich/ Arbeitsgruppen/ Wertermittlungen
Bestimmungen zum Pool-Bau und Koniferen im Kleingarten
Liebe Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlass möchten wir, die Wertermittler des Ilm-Kreises, nochmals auf Gesetzlichkeiten und Bestimmungen zum:
1. Aufstellen und Benutzen von Pools im Kleingarten
2. Koniferen im Kleingarten hinweisen.
Zu 1. Um die Gemeinnützigkeit der Kleingartenvereine zu erhalten, müssen sich alle Kleingärtner an den Bestimmungen der Kleingartenordnungen in den Gartenanlagen orientieren. In den Gartenordnungen vom Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. und Kreisverband der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau e.V. wird das Volumen der Gartenpools auf 9 m³ begrenzt. Das heißt, dass ein Pool die Größe von 3,60 im Durchmesser und 0,90 m in der Höhe nicht überschreiten soll. Genau diese Maße sind in den Richtlinien der Wertermittlung angegeben.
Ausführlich wurden der Aufbau und die Benutzung eines Pools im Kleingarten in der Sendung mdr-Garten vom 09.08.2024 unter anderem vom Rechtsanwalt Herrn Kölzsch erläutert. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, bevor ein Pool aufgestellt wird.
- Vor dem Aufbau beim Vorstand des KGV schriftlich eine Genehmigung einholen. Auch ist zu beachten, dass die Fläche unter dem Pool als versiegelt gilt.
- Ein Pool im Kleingarten darf nicht in den Boden eingelassen sein, sondern nur aufgestellt und im Oktober wieder abgebaut werden.
- Das Poolwasser darf nach Benutzung nicht in den Garten abfließen, sondern muss als Abwasser entsorgt werden, egal ob es chemisch behandelt wurde oder nicht. (Paragraf 54 des Wasserhaushaltsgesetzes)
- Bei großer Hitze und Wasserknappheit kann die Gemeinde die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Grundwasser einschränken oder verbieten.
Quelle: Die Sendung mdr Garten vom 09.08.2024
zu 2. Die Koniferen im Kleingarten gehören zu den Wirtspflanzen für Pflanzenkrankheiten. Sie sind in den Parzellen der Kleingartenanlagen nicht erlaubt. Im Bundeskleingartengesetz, demzufolge auch in der Kleingartenordnung des Kreisverbandes Arnstadr-Ilmenau e.V. steht, dass Bäume, die im ausgewachsenen Zustand über 3 m hoch wachsen, nicht gepflanzt werden dürfen. Das trifft für die Koniferenarten zu. Deshalb gibt es für die schon gepflanzten Koniferen keinen Bestandsschutz. Alle Koniferenarten sind für die kleingärtnerische Nutzung ungeeignet. Es fehlt der Nutzen für die Artenvielfalt und versauert den Boden. Deshalb weisen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vom Landratsamt bei Kontrolle darauf hin, dass bei Pächterwechsel die Koniferen entfernt werden müssen.
Laut Richtlinien der Wertermittlung werden Koniferen als Rodung berechnet, das heißt der Wert der Parzelle verringert sich um den Wert der Rodung.
Kontaktieren Sie uns
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen uns zu den Öffnungszeiten.
Die Mitglieder des Kreisverbandes der Kleingärtner Arnstadt-Ilmenau e.V. arbeiten laut Satzung des Kreisverbandes Arnstadt-Ilmenau e.V., nach der Kleingartenordnung und nach den Richtlinien des Bundeskleingartengesetzes.
Wir verwalten die Pachtverträge der Kleingartenanlagen mit den Hauptverpächtern.
Über Anregungen und Wünsche zum Inhalt der Homepage freuen wir uns. Alle auf gesetzlicher Basis beruhenden Änderungen und Erweiterungen zum Inhalt unserer Homepage werden berücksichtigt.






